Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 19 Ableitung der Dachwässer

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) Da nicht mehr vorgeschrieben ist, dass Dachrinnen nicht brennbar sein müssen, dürfen jetzt auch solche aus Kunststoff (im ländl Bereich auch aus Holz) verwendet werden.

2) Als Verkehrsflächen sind in dieser Bestimmung im Flächenwidmungsplan (gem § 18 NÖ ROG 1976) ausgewiesene Verkehrsflächen sowie Zugänge zu allgemein zugänglichen Nutzungsbereichen iSd § 43 Abs 2 NÖ BTV 1997 bzw der Anm 11 zu § 1 NÖ BTV 1997 gemeint.

3) Das kommt bei Reichen, kleinen Belichtungs- u Belüftungshöfen, geringem Bauwich u dgl in Betracht.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.