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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 18 Zugänge zu nicht ausgebauten Dachräumen

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) Solche Räume werden „Dachböden“ (s Definition in § 1 NÖ BTV 1997), über ausgebauten Dachräumen „Spitzböden“ und neben ausgebauten Dachräumen „Seitenböden“ genannt.

2) Die in § 21 Abs 2 NÖ BTV 1997 erlaubten Einschub- oder Klapptreppen müssen nicht brandhemmend ausgeführt werden, wohl aber die Abschlussklappen über ihnen.

3) Ein solcher Zugang kommt in Hanglage in Betracht.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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