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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 13 Brennbarkeit von Fußbodenbelägen

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) Die Abwaschbarkeit der Fußböden in einzelnen Räumen (aus hygienischen Gründen) und der Schutz der Fußböden in Nassräumen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist - anders als in § 55 NÖ BTV 1997 für andere Gebäude (auch Reihen- und Kleinwohnhäuser) - für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert.

2) Vor der Öffnung einer Feuerstätte (zB Kachel- oder Dauerbrandofen) sollen wegen des Funkenfluges beim Anheizvorgang Blech, Fliesen oder Steinplatten verlegt werden. Ein Metallvorsatz gilt nicht als geeigneter Ersatz hiefür, weil er weggenommen werden kann.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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