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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 8 Brandwiderstand von Wänden

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) S zum Brandschutz auch § 4 NÖ BTV 1997 und die dortigen Anm.

2) Ein besonderes Brandschutzerfordernis besteht bei Heizräumen u Lagerräumen für feste u flüssige Brennstoffe; ansonsten wird die Notwendigkeit dieser Anforderung von der Häufigkeit der Lagerung brennbaren Gerümpels im Keller abgeleitet.

3) Aussteifende Wände haben Windlasten aufzunehmen.

4) Tragende Pfeiler u Stützen sowie Unterstützungsbauteile kommen in Betracht, wo die Wände nicht massiv ausgeführt werden, zB bei Fertighäusern aus Holz.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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