BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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Übergangsbestimmungen von Novellen - Nov 99 LGBl 8200-30)
Artikel II
Inkrafttreten0) und Übergangsbestimmung
Die Bestimmungen des Artikel I Z. 71) ist erstmals mit dem Beginn der Funktionsperiode des Gemeinderates nach der nächsten allgemeinen Gemeinderatswahl2) oder der dieser gleichzuhaltenden Gemeinderatswahl3) anzuwenden.
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei Gemeindebehörden nach der NÖ Bauordnung 1996 anhängigen Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.4)
AB 8200-3
Das spätere Inkrafttreten der Bestimmung des Artikel 1 Z. 3 [richtig: Artikel I Z. 7] ergibt sich aus der Akkordierung mit der geplanten Novelle zur NÖ Gemeindeordnung.
Die neuen Bestimmungen der BO-Novelle sollen nicht auf anhängige Verfahren, die aufgrund der Bestimmungen der NÖ Bauordnung 1996 in der geltenden Fassung eingeleitet wurden, angewendet werden. Siehe in diesem Zusammenhang die derzeit gültige Übergangsbestimmung nach § 77 Abs. 1 1. Satz für Verfahren, die noch zur Geltungszeit der NÖ BO 1976 anhängig wurden.
Anmerkungen
0) Mit den nachstehenden Ausnahmen ist diese 1. Novelle am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft getreten; das war der .
1) Artikel I Z 7 be...