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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 75 Freigabe von Aufschließungszonen

MB zu § 75

(Stammfassung, LGBl 8200-0)

Die Regelung der Freigabe von Bauland-Aufschließungszonen soll an § 16 Abs. 4 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl 8000-10 angeglichen werden.

Anmerkungen

0) IdF der 1. Nov LGBl 8200-3 (Abs 1).

1) Vgl § 16 Abs 4 NÖ ROG, in dem der Zweck der Festlegung als Aufschließungszone weiter präzisiert wird. Während sich die Festlegung nach dem NÖ ROG richtet, ist die Aufhebung in der NÖ BauO geregelt. Das gilt auch für das Verfahren zur Festlegung und Aufhebung von Aufschließungszonen.

2) Liegen alle Voraussetzungen für die Freigabe vor, kann - anders als bei sonstigen V - ein Rechtsanspruch auf Verordnungserlassung bestehen. Würde trotz Vorliegens der Freigabevoraussetzungen die Aufschließungszone beibehalten werden, wäre diese V gesetzwidrig. Der Freigabezeitpunkt muss in der V selbst bestimmt sein, da die Festlegung andernfalls wie eine unzulässige unbefristete Bausperre wirken würde.

3) Dieser Textteil entspricht § 16 Abs 4 letzter Satz NÖ ROG. Da sich die Freigabe zufolge des vorletzten Satzes des § 16 Abs 4 NÖ ROG nach der NÖ BauO richtet, ist der letzte Satz des § 16 Abs 4 NÖ ROG überflüssig.

4) Es handelt sich da...

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