Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 5 Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

MB 8200-0

Zu § 5 (bisher § 118 Abs. 2 und 3):

Zu Abs. 1:

Die dingliche Wirkung der baurechtlichen Bescheide erfordert deren schriftliche Erlassung. Das war für die Baubewilligung schon in § 25 der Bauordnung für Niederösterreich aus 1883 vorgesehen und ergab sich für die anderen schon seit Jahrzehnten aus der Rechtsprechung der Höchstgerichte; seit 1970 schrieb dies § 118 Abs. 3 vor.

Zu Abs. 2:

Einer Mehrheit von Eigentümern eines Gebäudes, insbesondere Wohnungseigentümern, soll die Baubehörde die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten auftragen können.

Zu Abs. 3:

Die Befristung der Erteilung oder Versagung der Baubewilligung soll aus der NÖ Bauordnung 1976 übernommen werden. Die Aufhebung der Bewilligungspflicht für viele Vorhaben und die zusätzlich vorgesehenen Vereinfachungen des Verfahrens sollen die baldige Aufarbeitung von Rückständen und die Einhaltung der in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen Erledigungsfristen erleichtern.

Anmerkungen

0) In der Stammfassung LGBl 8200-0.

1) In den nach der NÖ BauO 1996 abzuführenden Verfahren ist grundsätzlich das AVG anzuwenden. In Strafverfahren betreffend Verwaltungsübertretungen nach § 37 NÖ BauO 199...

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