Auflösung während der Probezeit wegen Schwangerschaft anfechtbar
Die Auflösung während der Probezeit wegen einer Schwangerschaft bewirkt keinen Schadenersatzanspruch, sondern die Anfechtbarkeit der Auflösungserklärung
Aufsatz von Dr. Thomas Rauch, ASoK 12/2005, 392