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Erhöhung des Pendlerpauschales und des Kilometergeldes
• Erhöhung des Pendlerpauschales und des Kilometergeldes (§ 16 Abs. 1 Z 6, 26 EStG)
BGBl. I Nr. 115/2005 vom .
Ab werden die Pendlerpauschalien generell um 10 % erhöht. Die Erhöhung des Kilometergeldes von 0,356 auf 0,376 Euro gilt hingegen bereits seit . In der Lohnverrechnung (nicht bei den Betriebsausgaben/Werbungskosten) darf auf 0,38 Euro pro Kilometer gerundet werden.