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Lohnsteuer-Check am Jahresende
• Lohnsteuer-Check am Jahresende
Die November- bzw. Dezember-Lohnverrechnung eignet sich für folgende Überlegungen:
- Halber/voller Sachbezug (durchschnittlich max. 500 Kilometer).
- Schmutz-/Erschwernis-/Gefahrenzulagen: Sind gemäß Rz. 1132 LStR 2002 einmal im Kalenderjahr steuerpflichtig abzurechnen (Freudhofmeier, SWK-Heft 29/2005,
Seite S 823, sieht unter bestimmten Voraussetzung die Möglichkeit einer generellen Steuerfreiheit).
- Schnittberechnungen für Nicht-Leistungszeiten (Urlaub, Feiertag, Krankenstand) betreffend Überstunden, Zulagen und ähnliche Bezüge.
- Formulare: Pendlerpauschale, Alleinverdiener/-erzieher, Freibetragsbescheid.
- Aufrollungen gem. § 77 Abs. 3 und 4 EStG.
- Errechnung des noch nicht ausgenützten Jahressechstels für eine allfällige Prämie.
- Weihnachtsfeier/Weihnachtsgeschenk: Im Lohnsteuerprotokoll 2005 hat das BMF klargestellt, dass der in den LStR 2002, Rz. 78, angeführte Betrag von 186 Euro ein Freibetrag (keine Freigrenze) ist, der auch dann gebührt, wenn das Geschenk einen höheren Wert hat.