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Aktuelles zum deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Erleichterungen durch abgesenkte Tariflöhne im Baubereich
Nachdem in Deutschland kurzfristig eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)über den bisherigen Geltungsbereich hinaus in Diskussion stand, vom letzten deutschen Bundestag aber nicht mehr zur Abstimmung gebracht wurde, bleibt abzuwarten, wie diese Thematik von einer neuen deutschen Bundesregierung behandelt wird. Zuletzt bestanden auch seitens der deutschen Arbeitgeberseite Tendenzen, entsprechende Tarifverträge zur Ausweitung der Mindestlöhne abzuschließen. Umso überraschender kam es dagegen im Baugewerbe zu einer Absenkung der Mindestlöhne, wodurch auch österreichische Betriebe, welche unter das AEntG fallen, profitieren.
Absenkungen in allen Lohngruppen
In Deutschland gelten seit dem neue Mindestlöhne für den Baubereich. Diese sind über das AEntG für alle österreichischen Betriebe verbindlich, die Mitarbeiter zur Erbringung von Bauleistungen nach Deutschland entsenden. Davon betroffen sind auch Leiharbeitnehmer, welche vom Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die unter das AEntG fallen. Demnach hat der Verleiher die vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen.
Seit September betragen die Mindestlöhne (Gesamttarifstundenlöhne) im Baugewerbe:
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