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Kollektivvertrag Eisen-/Metallindustrie: Einheitliche Entlohnung für Arbeiter/Arbeiterinnen und Angestellte ab 1. 11. 2005
Seit umfasst die Vereinheitlichung kollektivvertraglicher Rechtsnormen in der Eisen-/ Metallindustrie auch die Entlohnung. Zu diesem Zweck wurde ein einheitliches Lohn-/Gehaltsgruppenschema für Arbeiter und Angestellte geschaffen, das auch eine zeitabhängige Vorrückung mit degressivem Verlauf vorsieht, die geringer als die bisherige Angestelltenregelung ausfällt. Dazu wird es leistungsabhängige, betriebsindividuelle Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen geben, das so genannte Verteilungsvolumen.
1. Warum ein einheitliches Entlohnungssystem?
Die Einführung des einheitlichen Entlohnungssystems im Kollektivvertrag der Metallindustrie stellt den Schlusspunkt einer im Jahre 1992 begonnenen Entwicklung einer Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten dar. Diese Entwicklung brachte S. 382eine Verbesserung der Kündigungsfristen, der Entgeltfortzahlungsbestimmungen und des Monatslohns für Arbeiter, was in Etappen zu einer qualitativ gleichen Rechtslage für Arbeiter und Angestellte führte. Im Jahr 2000 wurden die Verhandlungen über die einheitliche Entlohnung aufgenommen, da die Arbeitgeberseite in Ansehung der künftigen Entwicklung die Auffassung vertrat, dass auf längere Sicht in diesem Industr...