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ASoK 12, Dezember 2005, Seite 397

Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern immer sozialversicherungspflichtig?

Problematische Rechtsansicht der Krankenversicherungsträger

Mag. Rainer Kraft

Einige Gebietskrankenkassen haben kürzlich mitgeteilt, Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern ab auch dann als sozialversicherungspflichtig anzusehen, wenn diese belegmäßig nachgewiesen werden. Diese sehr weite Interpretation ist problematisch.

Ansicht der Gebietskrankenkassen

Wie sich den Dienstgeber-Informationen einiger Gebietskrankenkassen entnehmen lässt, möchten die Gebietskrankenkassen das Erkenntnis des VwGH zur SV-Pflicht von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern ab auch dann angewendet wissen, wenn "derartige Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden".

Diese strenge Sichtweise ist - zumindest in dieser Allgemeinheit - fragwürdig, da sie sich weder aus dem Gesetz noch aus dem genannten VwGH-Erkenntnis ableiten lässt.

Gesetzesgrundlage

Die gesetzliche Grundlage für die vorliegende Thematik ist § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG. Dort heißt es:

"Als Entgelt im Sinne des Abs. 1 und 2 gelten nicht:

1. Vergütungen des Dienstgebers, durch welche die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen des Dienstnehmers abgegolten werden (Auslagenersatz); hiezu gehören insbesondere Beträge, die den Dienstnehmern als Fahrtkostenvergütungen einschließlich der Vergütungen für Woch...

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