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Vergleichbarkeit einer "International Business Company" auf den British Virgin Islands mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG):
- eigene Rechtspersönlichkeit,
- starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital,
- Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital,
- Haftungsbeschränkung,
- Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung.
Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten „International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im Allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen.
Der bloße Umstand, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine Offshore-Gesellschaft in einer bekannten Steueroase handelt, nimmt ihr...