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Internationales Schachtelprivileg und Gemeinschaftsrecht
Ebenso wie in Österreich (vgl. z. B. Konecny/Züger, SWI 2000, 218 ff.) stellt sich auch in anderen EU-Mitgliedstaaten die Frage, ob das internationale Schachtelprivileg bereits dann dem Gemeinschaftsrecht entspricht, wenn dessen Umsetzung in das nationale Recht sämtliche Vorgaben der Mutter-/Tochter-Richtlinie erfüllt. Die h. L. vertritt dazu die Auffassung, dass zusätzlich auch die Grundfreiheiten des EG-Vertrages beachtet werden müssen, d. h. die Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs keine Diskriminierung zur Folge haben darf. In Österreich ist in Bezug auf das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 KStG u. a. fraglich, ob die Mindestbeteiligungshöhe (25%) und die Mindestbeteiligungsdauer (2 Jahre) mit den Grundfreiheiten in Einklang stehen, weil bei Anwendung der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG weder eine Mindestbeteiligungshöhe noch eine Mindestbeteiligungsdauer vorgesehen ist. Ähnliche Fragen stellen sich auch van der Geld/Kleemans (EC Tax Review, 2001, 72 ff.) im Hinblick auf das niederländische System der Befreiung von nationalen und internationalen Beteiligungserträgen.