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Vermietung kanadischer Liegenschaften
Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird.
Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Dieses Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind. Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in Kanada und findet er sich mit der Option einer Endbesteuerung der Bruttoeinnahmen in Höhe von 25% ab, dann wird diese Steuer in Österreich angerechnet werden können, wenn angenommen werden kann, dass die Kosten für die Vornahme einer Optimalbesteuerung der Steuerdifferenz zwischen den beiden Besteuerungsvarianten nahe kommt. (EAS 1893 v. )