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SWI 10, Oktober 2001, Seite 452

Österreichische Sozialversicherungspensionen an US-Pensionisten

(BMF) - In die USA fließende österreichische Sozialversicherungspensionen, auch solche, die die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in Wien auszahlt, unterliegen gemäß § 98 Z 5 EStG i. V. mit Art. 18 Abs. 1 lit. b des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-USA) der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung; diese Pensionen sind in den USA von der Besteuerung freizustellen (siehe insb. auch Art. 1 Abs. 4 und 5 lit. a DBA-USA).

Es ist hiebei unerheblich, wie lange der Pensionist bereits in den USA gelebt hat, ob er in Österreich noch ein Einfamilienhaus besitzt, ob er mit einer US-Amerikanerin verheiratet ist, wie lange er sich in den USA und in Österreich aufhält und ob sich der Hauptwohnsitz in den USA oder in Österreich befindet.

In allen diesen Fällen können freiwillige Personenversicherungen (z. B. Prämien zu einer Krankenzusatzversicherung oder zu einer Reise-Unfallversicherung) im Rahmen der Beschränkungen des § 18 EStG als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Hiezu müsste von den betroffenen Pensionsempfängern bei ihren österreichischen Wohnsitzfinanzämtern (besteht kein inländischer Wohnsitz: beim Finanzamt für den I. Bezirk in Wien) eine Veranlagung beantra...

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