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SWI 10, Oktober 2001, Seite 412

Auslandssteueranrechnung bei Vermögensanlage in drei inländischen Investmentfonds

Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Mit-eigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, Rz. 6228 EStR 2000). Daraus folgt aber auch, dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nicht vom Miteigentumsfonds bzw. seinem Verwalter, sondern von den Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach Rz. 6235 der EStR 2000 Gebrauch gemacht wird).

Hat daher ein repräsentativer österreichischer Anleger Vermögen in drei österreichischen Investmentfonds angelegt, die aus 11 Staaten Dividendenerträge beziehen, dann ist er berechtigt, die ausländischen Abzugssteuern in abkommenskonform erhobenem Ausmaß und im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Anrechnungshöchstbetrages auf seine Einkommensteuer anzurechnen. Für die Beurteilung, ob die gemäß den DBAs in Österreich anrechenbaren ausländischen Dividendensteuern den österreichischen Anrechnungshöchstbetrag überschreiten, ist eine Zusammenfassung der Dividendeneinkünfte der d...

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