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SWI 10, Oktober 2001, Seite 410

Arbeitskräftegestellung an die österreichische Konzerngesellschaft

Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen. Dies wäre der Fall, wenn eine echte Arbeitskräfteüberlassung vorliegt und folglich der ausländische Überlasser der einzige Arbeitgeber ist. Wird der Sachverhalt in dieser Weise beurteilt, dann folgt daraus, dass es sich bei den von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich gewährten Vorteilen um ein Entgelt von dritter Seite handelt. In einem solchen Fall wäre bei Anwendung eines auf OECD-Basis geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur der vom ausländischen Arbeitgeber unmittelbar, sondern auch der mittelbar im Wege der inländischen Gesellschaft gezahlte Arbeitslohn in Österreich von der Besteuerung freizustellen.

Allerdings müsste dieses Sachverhaltsbild auch durch die Vertragsgestaltung mitgetragen werden; denn die Kosten für die Sachbezüge wären diesfalls Teil der zu leis...

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