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Entlastung nach § 48 BAO bei doppelter Schenkungssteuer
Eine in der Schweiz ansässige Stifterin hatte einer österreichischen Privatstiftung eine Barzuwendung geleistet, die neben der österreichischen Schenkungssteuer im Ausmaß von 2,5% auch in der Schweiz bei der Stifterin Schenkungssteuerpflicht mit einem Steuersatz von 3,5% auslöste. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beantragte die Privatstiftung eine Befreiung der Barzuwendung von der österreichischen Schenkungssteuer nach § 48 BAO.
Zur Ermessensfrage brachte die Privatstiftung in ihrem Antrag vor, auf bilateraler Ebene würden Doppelbesteuerungsfälle regelmäßig dadurch beseitigt, dass das Besteuerungsrecht grundsätzlich jenem Staat zugestanden werde, in dem der Geschenkgeber ansässig sei. In Bezug auf Barzuwendungen sei regelmäßig ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Geschenkgebers vereinbart. Dies entspreche der Rechtslage bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens (vgl. Art. 7 des OECD-Musterabkommens). Diese internationalen Steuervertragsgrundsätze seien auch bei der Ermessensübung im Rahmen von § 48 BAO zu berücksichtigen.
Die beantragte Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO wurde vom BMF jedoch nicht gewährt, da im Antrag keine spezielle Unbilligkeit im Sin...