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EuGH: Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung der grenzüberschreitenden Beförderung per Bus und per Flugzeug nach dem gegenwärtigen Stand der Harmonisierung gerechtfertigt
Im Urteil vom Rs. C-36/99 Idéal tourisme SA hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in der 6. MwSt-RL vorgesehene Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen im Verhältnis zur dort geregelten Steuerpflicht für die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Bussen eine Ungleichbehandlung darstellt, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht und daher unzulässig ist.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der belgischen Idéal tourisme SA und Belgien betreffend die Umsatzsteuerpflicht für von Idéal tourisme SA bewirkte grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Bussen. In Belgien unterliegen grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Bussen einem Umsatzsteuersatz von 6%. Demgegenüber sind grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen echt umsatzsteuerbefreit. Idéal tourisme SA wendete in der Umsatzsteuererklärung für Juni 1997 auf die von ihr erbrachten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Bussen eine echte Steuerbefreiung an. Als diesbezügliche Begründung führte Idéal tourisme SA aus, dass sie sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer gegenüber grenzübers...