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SWI 9, September 2009, Seite 387

Maschinenvermietung

Ein bloßes Auslieferungslager, das ein schweizerisches Unternehmen bei einem österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar.

Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an das genannte österreichische Unternehmen vermietet werden, stellen bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Betriebstätte des Vermieters dar; sie können daher auch nach DBA-Recht keine Betriebstätte des Vermieters begründen.

Allerdings ist zu beachten, dass ein schweizerisches Unternehmen, das in Österreich eine Produktproduktion und einen Produktvertrieb aufbaut, mit den hiedurch erzielten Gewinnen der österreichischen Besteuerung unterliegt (und von der schweizerischen Besteuerung freizustellen ist). Zu der Frage, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Maschinenvermietung vorliegt oder ob in wirtschaftlicher Realität das schweizerische Unternehmen selbst – mit Hilfe des österreichischen Unternehmens – in Österreich produziert, ist sachverhaltsabhängig und kann daher im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Nicht beantwortbar ist da...

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