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SWI 9, September 2009, Seite 435

Holdingstandort Deutschland

Gerald Toifl

Die jüngsten Rechtsänderungen in Deutschland durch das Steuerentlastungsgesetz werden in der Presse und auch in der steuerrechtlichen Literatur zum Teil als weiterer Ausbau der Attraktivität des Holdingstandortes Deutschland bezeichnet. Becker (IWB Nr. 15 von , 727 ff., Fach 3, Gruppe 1, Deutschland 1563 ff.) weist jedoch zu Recht auch auf die negativen Folgen des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung hin, dem der deutsche Bundesrat am zugestimmt hat. Negative Folgen ergeben sich insbesondere für in Deutschland ansässige Gesellschafter von ausländischen Holdinggesellschaften dadurch, dass die Hinzurechnungsbesteuerung deutlich verschärft werden wird. Darüber hinaus werden nun in Deutschland Fremdkapitalzinsen generell nicht mehr zum Abzug zugelassen. Becker gibt zu bedenken, dass sich daraus die Notwendigkeit ergibt, bestehende Auslandsholdingstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls an die Neuregelungen anzupassen. Dies gilt auch für österreichische Holdinggesellschaften von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern.

Rubrik betreut von: Toifl
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