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Inländische Sparzinsen eines in Belgien lebenden Beamten der Europäischen Kommission
Ein in Belgien ansässig gewordener Österreicher, der in Österreich noch über eine Zweitwohnung verfügt, unterliegt kraft dieser Zweitwohnung der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Dies hat zur Folge, dass Zinsen aus Spareinlagen bei inländischen Banken dem Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen sind. Erteilt die belgische Steuerverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann würden diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 4 Z 4 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens von der Kapitalertragsteuer freizustellen sein, vorausgesetzt, dass die KapitalanlageS. 391 nicht durch auf Überbringer lautende Papiere verbrieft ist. Diese Steuerfreistellung steht auch dann zu, wenn die betreffenden Zinsen in Belgien deshalb nicht besteuert werden, weil sie die belgische Freibetragsgrenze von 50.000 BEF nicht übersteigen.
Diese rechtlichen Gegebenheiten werden allerdings durch das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom (ABl. Nr. 152/13, ) überlagert. Nach herrschender Rechtsauffassung hat dieses Protokoll durch den EU-Beitrittsvertrag auch für Österreich Geltung erlangt. Artikel 14 sieht vor, dass Beamte der Gemeinschaften in jen...