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Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GmbH und einer nahe stehenden liechtensteinischen Gesellschaft
Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GmbH in Österreich vermarktet werden, und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GmbH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der fremdverhaltenskonformen Gewinnabgrenzung zu der liechtensteinischen Gesellschaft auslösen. Diese Zweifel werden erhöht, wenn festgestellt wird, dass die liechtensteinische Gesellschaft unter der Kontrolle von zwei in Österreich lebenden Gesellschaftern steht, die gemeinsam die Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GmbH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise „verschwestert" und damit „verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA Ö-Liechtenstein sind). Kommt schließlich zusätzlich hervor, dass es sich bei dem Produkt um ein hochprofitables Kosmetikpräparat handelt, dessen Verkaufspreise das Zehnfache der Herstellungskosten betragen, und liegt zusätzlich...