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Verbringung von Wirtschaftsgütern zwischen Betriebstätten
Mit den deutschen Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätzen vom 24. Dezember (!) 1999 hat die deutsche Finanzverwaltung einigen Steuerpflichtigen den Weihnachtsfrieden gehörig verdorben. Dies betrifft unter anderem auch die nun vorgeschlagene steuerliche Behandlung der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem inländischen Stammhaus oder aus der inländischen Betriebstätte in eine ausländische Betriebstätte. Kramer (IStR 2000, 449 ff.) kritisiert an den Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätzen insbesondere, dass demnach die sog. Merkpostenmethode, durch die eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven bei Überführung grundsätzlich vermieden werden kann, nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung nur noch im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten angewendet werden kann. Zudem ist es für Kramer nicht haltbar, diese Merkpostenmethode als Billigkeitsmethode zu bezeichnen.