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Positive Deckungsbeschreibung und Zeitpunkt des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung
RSS-E 52/25
1. Die positive Deckungsbeschreibung des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes in Art 24.2.1 ARB 2017 umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung und Erfüllungssurrogate aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen. Diesem Basistatbestand werden im weiteren Absatz zwei Ergänzungstatbestände angefügt, die gegenüber dem Basistatbestand konstitutive Bedeutung haben, also Deckung gewähren, die sich aus dem Grundtatbestand nicht ergeben würde. Zum einen werden ausdrücklich auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden gedeckt, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen. Zum anderen werden - hier von Interesse - auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen, zum Gegenstand der Deckung im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz erklärt. Ziel dieser Zusatzdeckungen ist es, „vertragsnahe“ Ansprüche auf Ersatz „reiner Vermögensschäden“ nicht beim (Allgemeinen) Schadenersatz-Rechtsschutz, sondern beim (im Allgemeinen) Vertra...