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ZVers 6, November 2025, Seite 275

Online-Vergleichssystem: Vorabentscheidungsersuchen im Rechtsstreit zwischen HUK-Coburg und Check24

Art 1, 2, 4 und 5 der Richtlinie 2006/114/EG

, HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse

1. Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens eines deutschen Gerichts zu überprüfen, ob ein bereitgestellter Online-Vergleichsdienst für Versicherungsprodukte mittels eines Benotungs- bzw Bepunktungssystems als „vergleichende Werbung“ im Sinne von Art 2 lit c der Richtlinie 2006/114/EG angesehen werden kann.

2. Der Werbende muss ein Mitbewerber sein, damit die beanstandete Praxis als vergleichende Werbung im Sinne von Art 2 lit c der Richtlinie 2006/114/EG angesehen wird. Der EuGH trug daher dem vorlegenden Gericht auf, zu prüfen, ob zwischen dem werbenden und dem betroffenen Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis besteht, in dem die jeweils angebotenen Dienstleistungen eventuell substituierbar sind, um zu entscheiden, ob die Unternehmen auf demselben Markt tätig sind.

3. Der EuGH geht davon aus, dass eine Versicherungsgruppe wie HUK-Coburg und eine Unternehmensgruppe wie Check24, die Online-Vergleichsdienstleistungen für Versicherungsprodukte bereitstellt, Dienstleistungen anbieten, die nicht substituierbar sind. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen ...

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