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Auslandsreise-Krankenversicherung: Verbandsklage wegen Sanktionsklausel
1. Erneutes Verbandsverfahren zu einer Klausel, die einen Ausschluss vom Versicherungsschutz bei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw Embargos vorsah. Der OGH hatte bereits in der Entscheidung vom , 7 Ob 3/23a, eine vergleichbare Klausel für intransparent erklärt.
2. Der OGH bekräftigte, dass der Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG jedem Verband als eigener materiell-rechtlicher Anspruch zusteht. Die Verbandsaktivitäten erfolgen nicht zur Förderung individueller oder gemeinsamer Interessen der Mitglieder, sondern zur Förderung eines „öffentlichen Interesses“, das darin besteht, gesetz- und sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus dem geschäftlichen Verkehr zu ziehen und die gesetzlichen Bestimmungen in der Geschäftspraxis effektiv durchzusetzen.
3. Die Umsetzungsfrist von einem Monat für die Änderung einer einzigen Klausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Entfall des Versicherungsschutzes bei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw Embargos vorsieht, ist aus Sicht des OGH angemessen.
Dem Auslandsreise-Krankenversicherungsvertrag mit Rückholdienst liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversiche...