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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 034

Rückerstattung nachgekaufter Versicherungszeiten

Dr. Wolfgang Höfle

Rückerstattung nachgekaufter Versicherungszeiten (Schul-/Studienzeiten) (§ 18 EStG)

2. LStR-Wartungserlass 2006 vom (neue Rz. 579a).

Im Falle der Rückerstattung von Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten an den Versicherten liegt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO vor; eine Abänderung des Veranlagungsbescheides, in dem die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind, ist innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist möglich.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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