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Haar- und Barttracht: Persönlichkeitsschutz contra Weisungsrecht
• Haar- und Barttracht: Persönlichkeitsschutz contra Weisungsrecht
RdW 2006/655, 703: Artikel von Linda Kreil.
Die Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers werden durch Vorschriften bezüglich seiner Haartracht (insbesondere Haarlänge), Piercings oder Tätowierungen stärker eingeschränkt als durch Vorgaben bei der Dienstkleidung, weil Erstere auch in die Freizeit nachwirken.