Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2007, Seite 017

Kündigung wegen Dienstunfähigkeit

Der Kündigungsgrund des § 48 Abs. 2 lit. b DO für die Post- und Fernmeldebediensteten ist ungeachtet seines Wortlautes ("geistig und körperlich ungeeignet") verwirklicht, wenn der Bedienstete für eine entsprechende Verwendung geistig oder körperlich ungeeignet ist. - (§ 48 Abs. 2 lit. b DO für die Post- und die Fernmeldebediensteten)

()

Daten werden geladen...