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Erhöhung der Mindestpensionen
Entsprechend der in der Nationalratssitzung am einstimmig beschlossenen Entschließung wurde ein Entwurf für ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 (SRÄG 2007) bezüglich der Erhöhung der Mindestpensionen vorgelegt (RV 12 BlgNR 23. GP) und am vom Plenum des Nationalrats beschlossen. Wie vorgesehen, sollen die Ausgleichszulagenrichtsätze ab für Alleinstehende von 701,04 Euro auf 726 Euro sowie für Paare von 1.072,89 auf 1.091,14 Euro erhöht werden. Weiters sollen auch die - in der Entschließung nicht ausdrücklich genannten - übrigen Ausgleichszulagenrichtsätze (für hinterbliebene Pensionsberechtigte) sowie der Kinderzuschlag erhöht werden. Im Hinblick auf diese außertourliche Erhöhung sind jedoch die Ausgleichszulagenbezieher von der Einmalzahlung für das Jahr 2007 ausgenommen. Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden insgesamt 230.000 Menschen profitieren; die Mehrkosten dafür werden sich auf rund 76 Mio. Euro belaufen.