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SV-Verzugszinsen ab 2007
• SV-Verzugszinsen ab 2007 (§ 59 ASVG)
ARD 5725/4/2006.
Die Verzugszinsen für ASVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, sind jeweils für ein Kalenderjahr auf Basis der von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich 3 Prozentpunkten zu berechnen. Im Oktober 2006 betrug diese 3,74 %; die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge betragen daher ab 6,74 % (2006: 5,93 %).