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Zukunftssicherungsbeiträge
• Zukunftssicherungsbeiträge (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG)
2. LStR-Wartungserlass 2006 vom (Änderung der Rz. 81).
Der Freibetrag von 300 Euro steht bei jedem Arbeitgeber zu und kann gegebenenfalls von mehreren Arbeitgebern berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat die gesamten S. 34Beiträge für die Zukunftsvorsorge so lange steuerfrei zu behandeln, bis der Jahreshöchstbetrag von 300 Euro erreicht ist.