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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 033

Zukunftssicherungsbeiträge

Dr. Wolfgang Höfle

Zukunftssicherungsbeiträge (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG)

2. LStR-Wartungserlass 2006 vom (Änderung der Rz. 81).

Der Freibetrag von 300 Euro steht bei jedem Arbeitgeber zu und kann gegebenenfalls von mehreren Arbeitgebern berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat die gesamten S. 034Beiträge für die Zukunftsvorsorge so lange steuerfrei zu behandeln, bis der Jahreshöchstbetrag von 300 Euro erreicht ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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