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Regeln für Kinderbetreuungsgeldbezug nicht verfassungswidrig
Der VfGH hat Gesetzesprüfungsanträge des OGH, wonach die Regeln für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes möglicherweise gleichheits- und damit verfassungswidrig seien, als unbegründet abgewiesen. Zwar wurde für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ein Pauschalmodeldell gewählt, das die tatsächilche Lage der Eltern kaum berücksichtigt. Der Geichheitssatz - so der VfGH in seinem Erkenntnis von , G 43, 44/06 - verpflichtet den Gesetzgeber aber "weder auf den Grad der Belastung durch die Kinderbetreuung abzustellen noch etwas dazu, auf die Vermögens- und Einkommenslage der Eltern Bedacht zu nehmen." Dass der Gesetzgerber bei Mehrlingsgeburten eine Ausnahme macht und einen Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld - also ein höheres - gewährt, zwinge ihn aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht, dies auch bei - wenn auch kurz - nacheinander erfolgten Geburten ebenfalls vorzusehen. Die besondere Lage der Eltern von Mehrlingsgeburten sei "offenkundig". Außerdem würde diese Ausnahme bei Mehrlingsgeburten auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die Mehrbelastung ja nicht durch eine längere Bezugsdauer (wie bei Geburten in kurzen Abständen) ausgeglichen wird.