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All-in-Gehalt: Herausrechnung von Überstunden
• All-in-Gehalt: Herausrechnung von Überstunden (§ 68 Abs. 2 EStG)
2. LStR-Wartungserlass 2006 vom (Änderung der Rz. 1162).
Die für die Grundlohnermittlung bei Gesamtgehaltsvereinbarungen erforderliche Anzahl der 50%igen Überstunden ist - sofern kein Nachweis bzw. keine zahlenmäßige Vereinbarung vorliegt - glaubhaft zu machen. In diesen Fällen bestehen jedoch keine Bedenken, wenn für die Ermittlung der Zuschläge gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 20 Überstunden als Durchschnittswert für die Ermittlung des Grundlohnes unterstellt werden.