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iFamZ 3, Juni 2025, Seite 117

Kein Sonderbedarf für Musikschule

iFamZ 2025/87

§ 231 ABGB

Eine 21-jährige Biologie-Studentin kann die Kosten einer daneben besuchten privaten Musikschule nicht als Sonderbedarf geltend machen, selbst wenn fünf Jahre zuvor die Kosten eines privaten Musikunterrichts aufgrund der vorhandenen musikalischen Begabung als Sonderbedarf anerkannt worden waren.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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