Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG, wenn eine Schulung ihrem Inhalt nach nicht auf eine fachliche Qualifikation für die Ausbildung eines angestrebten Berufs ausgelegt ist
iFamZ 2025/105
(Amtsrevision)
Die einer Berufsausbildung vorausgehende Vorbereitungszeit kann unter den Begriff der Berufsausbildung gem § 2 Abs 1 lit b FLAG fallen, sofern ein ausreichend konkreter Bezug zu einer darauf aufbauenden Berufsausbildung nach dem Inhalt der in der Vorbereitungszeit absolvierten Schulungsmaßnahmen gegeben ist (vgl , mwN).
Das Finanzamt Österreich forderte von der mitbeteiligten Partei Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre Tochter im Zeitraum April 2021 bis Oktober 2022 zurück. Die dagegen erhobene Beschwerde der mitbeteiligten Partei wies das BFG mit dem angefochtenen Erkenntnis betreffend den Zeitraum April 2021 bis Juli 2022 als unbegründet ab. Betreffend die Monate August 2022 bis Oktober 2022 gab das BFG der Beschwerde mit dem angefochtenen Erkenntnis Folge und behob den angefochtenen Bescheid.
Das BFG stellte fest, dass die Tochter der mitbeteiligten Partei von Oktober 2017 bis Oktober 2020 als Arbeiterlehrling für den Lehrberuf Friseurin und Perückenmacherin gemeldet war. Anschließend hatte die Tochter der mitbeteiligten Partei die zweite Fachklasse für den Lehrberuf Kosmetikerin im Schuljahr 2020/2021 besuch...