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iFamZ 3, Juni 2025, Seite 154

Unterhaltsrecht: Wann liegt eine vollständige Rechnungslegung vor?

iFamZ 2025/117

§ 94 ABGB

1. Eine formell vollständige Rechnungslegung umfasst auch die Vorlage des Verrechnungskontos für den gesamten relevanten Rechnungslegungszeitraum.

2. Die Rechnungslegungspflicht kann auch durch die Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme des Steuerberaters zu den Privatentnahmen im gesamten relevanten Rechnungslegungszeitraum nach Einsichtnahme in das Verrechnungskonto erfüllt werden.

Im vorliegenden Oppositionsverfahren war die Frage zu klären, ob der Oppositionskläger seine titelmäßige Verpflichtung zur Rechnungslegung zum Zweck der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage für seine Ehefrau erfüllt hat bzw die Erfüllung dieser Verpflichtung dauernd unmöglich ist. Das Revisionsverfahren bezog sich auf die titelmäßige Verpflichtung des Oppositionsklägers zur Rechnungslegung zu seinen Privatentnahmen durch Vorlage des Verrechnungskontos (bzw von Auszügen und/oder Kopien davon) bei seiner früheren Beteiligungs‑GmbH, zu deren Lasten die Privatentnahmen erfolgten. Der Steuerberater H., der sowohl für den Kläger als auch für die GmbH tätig war, wurde von Letzterer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Offenlegung dieser Entna...

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