Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2025, Seite 155

Kündigung einer verlassenschaftszugehörigen Mietwohnung

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. S.

Patrick Schweda

Der Erblasser war Mieter einer Wohnung und hinterlässt keine eintrittsberechtigten Personen gem § 14 Abs 2 MRG. Das Verlassenschaftsgericht bestellte zur Vertretung der Verlassenschaft einen Verlassenschaftskurator mit allgemeinem Wirkungsbereich („Vertretung der Verlassenschaft in allen Angelegenheiten“). Der Kurator beabsichtigt die ehestmögliche Kündigung der Mietrechte, um die Verlassenschaft nicht mit weiteren Mietzinsforderungen des Vermieters zu belasten. Unter welchen Voraussetzungen kann das Mietrecht vom Kurator während des Verlassenschaftsverfahrens gekündigt werden?

I. Rechtsgrundlagen

Nach § 810 Abs 1 ABGB hat der Erbe, der bei Antretung der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist, das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten, solange das Verlassenschaftsgericht nichts anderes anordnet. Trifft dies auf mehrere Personen zu, üben sie dieses Recht gemeinsam aus, soweit sie nichts anderes vereinbaren. Verwaltungs- und Vertretungshandlungen vor Abgabe von Erbantrittserklärungen zur gesamten Verlassenschaft sowie alle Veräußerungen von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen bedürfen der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts, wenn sie ...

Daten werden geladen...