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Einzelraumbeschränkung in einem überhitzten Raum verletzt die Menschenwürde
iFamZ 2025/113
§§ 1, 33, 34a UbG
BG Donaustadt 54 Ub 109/24v
1. Eine Einzelraumbeschränkung in einem überhitzten Raum ohne Klimaanlage und Luftzug verletzt die Menschenwürde. Die Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker, die in eine Krankenanstalt aufgenommen werden, sind besonders zu schützen. Die Menschenwürde psychisch Kranker ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.
2. Das Festhalten eines Patienten in einem Raum, in dem Temperaturen von 30 Grad herrschen, entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft und setzt den Patienten sogar zusätzlichen Risiken aus. Dass ein klimatisiertes Patientenzimmer nicht zur Verfügung steht, rechtfertigt die Freiheitsbeschränkung nicht. Eine möglichst vollständige Gewährung von Grundrechten darf nicht an mangelhaften sachlichen und/oder personellen Aufwendungen des Trägers der Einrichtung scheitern.
Der Patient wurde am ohne Verlangen untergebracht. Die Unterbringung wurde mehrfach verlängert und letztlich mit Beschluss vom bis zum für zulässig erklärt.
Das Bezirksgericht Donaustadt stellte fest, dass beim Patienten ein Korsakow-Syndrom vorliegt und es bei Aufnahme fraglich war, ob nicht zusätzlich ein Delir besteht. Aufgrund der Erkrankung ist der Patient...