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„Work & Travel“-Programm in Australien
iFamZ 2025/89
Nimmt die Tochter zwischen Matura und dem geplanten Studium an einem zwölfmonatigen „Work & Travel“-Programm in Australien teil, um ihre Englischkenntnisse zu verbessern und ihr weiteres Fortkommen positiv zu beeinflussen, ist ihr Unterhaltsanspruch nicht gehemmt, wenn sie zeitweise gegen freie Kost und Logis bei einer Gastfamilie untergebracht ist, bei der sie im Gegenzug im Haushalt und im Garten mitzuarbeiten hat, aber keine nennenswerten Arbeitseinkünfte erzielt.