Handbuch Unternehmensfinanzierung
2. Aufl. 2025
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IV. Leasing
A. Allgemeines/Grundlagen
Christoph Luegmair/Dieter Duursma
1. Begriff
BT 2/325
Das Leasing ist eine gesetzlich nicht geregelte, und allein durch die Vertragspraxis herausgebildete Gebrauchsüberlassungsform, die Elemente aus Bestandvertrag und (drittfinanziertem) Kreditkauf kombiniert.
S. 529
BT2/326
Wesentliches Merkmal aller Gestaltungsvarianten des Leasings ist, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein bestimmtes Gut auf Basis eines Gebrauchsüberlassungsvertrages zur Verfügung stellt. Zum typischen Inhalt eines Leasingvertrags gehört demzufolge:
BT 2/327
Tausch von Nutzbarkeit gegen Entgelt (Hauptleistungspflichten).
BT 2/328
Zeitliche Nutzungsbeschränkung: Festsetzung einer bestimmten vertraglichen Nutzungsdauer und die Unkündbarkeit des Vertrags während dieser Zeit. Nach Ablauf der Vertragsdauer hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand dem Leasinggeber zurückzugeben.
BT 2/329
Der Leasingnehmer erhält in der Regel die Option eingeräumt, den Leasinggegenstand bei Laufzeitende zu einem im Vorhinein festgesetzten Preis zu erwerben.
BT 2/330
Die mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Risiken werden auf den Leasingnehmer überwälzt.
2. Erscheinungsformen, Ausgestaltungen
a) Operating Leasing
BT 2/331
Von Operating Leasing wird gesproc...