Handbuch Unternehmensfinanzierung
2. Aufl. 2025
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II. Fremdfinanzierung
A. Begriffliche Definition und Charakteristika
AT 1/64
Fremdfinanzierung bezeichnet die Beschaffung finanzieller Mittel in Form von Fremdkapital. Fremdkapital ist geliehenes Kapital, welches dem Unternehmen für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt wird, mit der Bedingung dieses zurückzuzahlen. Das Fremdkapital steht also nur befristet zur Verfügung. Im Gegensatz dazu stellt das Eigenkapital das von den Eigentümern dem Unternehmen zugeführte und im Unternehmen belassene Kapital dar. Das Fremdkapital geht nicht in das Eigentum des Unternehmens über, sondern begründet eine schuldrechtliche Verbindung zwischen dem Unternehmen als Schuldner und dem Kapitalgeber als Gläubiger.
AT 1/65
Bilanzrechtlich ist das Fremdkapital im Wesentlichen mit den Verbindlichkeiten im UGB (inkl Rückstellungen und passiver Rechnungsabgrenzungen) bzw in den IFRS gleichzusetzen.
AT 1/66
Neben der zeitlich begrenzten Kapitalüberlassung und der Rückzahlungsverpflichtung von Fremdkapital gibt es noch weitere Unterscheidungskriterien zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung. Basierend auf der Rückzahlungsverpflichtung wird den Fremdkapitalgebern eine Gläubigerstellung eingeräumt. Die Fremdkapitalgeber übernehmen keine ...