Handbuch Unternehmensfinanzierung
2. Aufl. 2025
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V. Kartellrechtliche Aspekte: Zusammenschlusskontrolle
A. Allgemeines
AT 4/344
Zur Erreichung bestimmter Finanzierungszwecke ist oft der - bloß vorübergehende - Erwerb eines Unternehmens bzw von Unternehmensanteilen erforderlich: Etwa kann im Rahmen von Sanierungsbemühungen zum Erhalt des strauchelnden Zielunternehmens ein Zusammenschluss mit dem Investor wirtschaftlich geboten sein; im Rahmen einer Kapitalerhöhung zeichnet in der Regel eine Bank oder ein Bankenkonsortium die Gründungs- bzw jungen Aktien, um sie dann anzubieten.
S. 258
AT4/345
Dabei ist zu beachten, dass der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen (insb durch Erwerb eines Unternehmens[teils], Anteilserwerb etc) in den Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen kann oder nach einem oder mehreren nationalen Fusionskontrollregimen (etwa nach den §§ 7 ff des österreichischen KartG) zu prüfen ist.
AT 4/346
Der Zweck des Fusionskontrollverfahrens ist die Verhinderung wettbewerbsbeeinträchtigender Unternehmenskonzentration: Die Fusionskontrolle dient allein dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung funktionierenden Wettbewerbs. Sie begründet keine subjektiven Rechte zugunsten Dritter.
AT 4/347
Sowohl das europäische a...