Handbuch Unternehmensfinanzierung
2. Aufl. 2025
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IV. Steuern
A. Eigenkapital im Ertragsteuerrecht
BT 1/172
Auch im Ertragsteuerrecht ist die Frage relevant, ob Eigen- oder Fremdkapital zugeführt wird. Stellen Zahlungsflüsse Eigenkapital dar, sind diese grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Es handelt sich um Einlagen, Einlagenrückzahlungen bzw Ausschüttungen. Mit Fremdkapital zusammenhängende Ausgaben vermindern dagegen grundsätzlich die Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer, bzw erhöhen mit Fremdkapital zusammenhängende Einnahmen (Zinsen etc) die Steuerlast. Trotz der BeS. 469deutung des Eigenkapitalbegriffs ist dieser im Ertragsteuerrecht jedoch nicht definiert, und es fehlt sogar ein klarer Kriterienkatalog zur Unterscheidung. Dies verursacht teils diffizile Abgrenzungen wie jene des sozietären oder Substanzgenussrechtes vom obligationenähnlichen Genussrecht, da eine eindeutige Zuordnung der Art der Kapitalzufuhr für eine korrekte Besteuerung unerlässlich ist. Für nähere Ausführungen wird daher auf den Allgemeinen Teil, Abschnitt AT 5 verwiesen.
B. Eigenkapital bei anderen Steuern
BT 1/173
Der bedeutendste Anwendungsbereich für die Abgrenzung des Eigen- vom Fremdkapital liegt im Ertragsteuerrecht. Allerdings sind aufgrund der ma...