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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5041-8

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 49 Überleitungsausschuss — Errichtung

Ruth Taudes

1

Die Bestimmungen über die Errichtung des Überleitungsausschusses (vgl dazu § 538v ASVG) sind mittlerweile nur mehr für die Vergangenheit von Bedeutung, weil inzwischen der Verwaltungsrat eingerichtet ist; grds ist jedoch Abs 3 von einer Verfassungswidrigkeit belastet (letzter Satz); vgl VfGH G 78-81/2019 ua; diese Bestimmung spielte jedoch soweit ersichtlich in der Praxis keine Rolle.

2

Mit BGBl I 2024/46 kam es zu einer Novellierung infolge von VfGH G 78-81/2019-56 im Zusammenhang mit der Vorlage bestimmter Angelegenheiten durch den Vorsitzenden des Überleitungsausschusses an den BMASGK, wenn ein Beschluss des Überleitungsausschusses nicht zustande kommt. Die Bestimmungen wurden als verfassungswidrig gestrichen. Vgl ebenso die Streichung in der Parallelbestimmung nach § 538z Abs 6 letzter und vorletzter Satz ASVG in der Fassung BGBl I 2018/100.

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