GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2025
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S. VVorwort zur 14. Auflage
Im Jahr 2024 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
BGBl I 2024/17 brachte eine Verlängerung von Regelungen betreffend Corona-Impfungen und -Impfstoffe.
BGBl I 2024/38 regelt den Energiekostenzuschuss 2023.
Die Novelle BGBl I 2024/46 regelt den amtswegigen Anfall der Erwerbsunfähigkeitspension bei Entzug des Rehabilitationsgeldes bei Erwerbsunfähigkeit; sie enthält eine Vorverlegung des Inkrafttretens der Neuregelung über den Anfall von Waisenpensionen von geschäftsunfähigen Personen und eine Anpassung des Witwen-/Witwerpensionsrechts an die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Personen.
Die Novelle BGBl I 2024/65 erweitert den Anspruch auf Hebammenbeistand auf Fehlgeburten.
Das SVÄG 2024 BGBl I 2024/106 enthält Klarstellungen und kleinere Änderungen im Pflichtversicherungs-, Beitrags-, Organisations- und Leistungsrecht.
Die Novelle BGBl I 2024/109 regelt, dass bestimmte Leistungen der UV nicht mehr auf die Ausgleichszulage anzurechnen sind.
Die Dienstrechts-Novelle BGBl I 2024/143 ermöglicht Sitzungen der Verwaltungskörper im Wege der Videoteilnahme.
Die Novelle BGBl I 2024/145 enthält im Wesentlichen die Pensionsanpassung 2025.