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OGH: IESG / Höchstbeitragsgrundlage
• Die in § 1 Abs. 4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG für einen Kalendermonat im Ausmaß des 30-fachen täglichen Betrages erfasst nur das laufende Entgelt unter Ausschluss der Sonderzahlungen. – (§ 1 Abs. 4 IESG, §§ 45 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG)
( 8 Ob S 121/00 b)